Taxifahrt bei Nacht durch die Stadt

TAXITARIFE

Taxitarife Westerwaldkreis & Landkreis Altenkirchen

Taxitarifordnung gültig seit 01.10.2022.

Verordnung im Pflichtfahrbereich Landkreis Altenkirchen / Westerwaldkreis. Beförderungspflicht: Betriebssitzgemeinde

 

1. Grundbetrag:  3,80 €

Gilt für jede Inbetriebnahme der Taxe

 

2. Wegstreckenberechnung

 

2.1 Tarifstufe 1:  1,50 €

Gilt für Anfahrt, Abhol- und Rundfahrten außerhalb der Gemeinde in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Innerhalb der Betriebssitzgemeinde wird keine Anfahrt berechnet. Für jede gefahrene Wegstrecke von 133,33 m erfolgt die Weiterschaltung um 0,20 €

 

2.2 Tarifstufe 2: 2,40 €

Gilt für Zielfahrten bei Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) innerhalb des Landkreises Altenkirchen / des Westerwaldkreises. Für jede gefahrene Wegstrecke von 83,34 m erfolgt die Weiterschaltung 0,20 €

 

2.3 Tarifstufe 3:  2,50 €

Gilt für Zielfahrten innerhalb des Landkreises während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).

Für jede gefahrene Wegstrecke von 80,00 m erfolgt die Weiterschaltung um 0,20 €

 

3. Zuschlag für Großraumtaxi:  6,00 €

 

4. Wartezeitentgelt: 0,10 € je 10 Sekunden und

36,00 € je Stunde. Die Berechnung der Wartezeit muss mit dem Fahrpreisanzeiger erfolgen. Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

 

Kommt aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, eine Fahrt nicht zustande, so ist der Preis nach den Abschnitten1 und 2.1 zu zahlen.